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Kinder bleiben das Armutsrisiko Nummer einsLage von Kindern und Jugendlichen verschlechtert sich weiterhinZur Vorlage des Elften Kinder- und Jugendberichtes durch die Bundesregierung Kinder waren und bleiben hierzulande das Armutsrisiko Nummer eins - das attestieren Experten mit dem 11. Kinder- und Jugendbericht den verantwortlichen Regierungspolitiker/innen zum wiederholten mal. Und genauso wie das Kabinett Kohl rechnet die Schröder-Mannschaft jetzt der Öffentlichkeit vor, welche finanziellen "Kraftakte" sie zugunsten der Familien erbracht hätten. Das ändert aber nichts am Gesamtbefund: Auch unter Rot-Grün verstärkt sich der jahrzehntelange Trend, Eltern, Kinder und Jugendliche immer stärker vom wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Standard unserer Gesellschaft abzukoppeln. Das schränkt nicht nur die Fähigkeit von immer mehr Eltern ein, ihren Kindern ein Umfeld zu schaffen, in dem sie gut gedeihen können; ihre gut dokumentierte Misere schreckt zudem immer mehr junge Paare davon ab, sich bestehende Kinderwünsche zu erfüllen. Damit schreitet die Vergreisung unserer Gesellschaft weiter voran. - Das alles ist aber nicht besorgniserregend genug, um die Regierung zu einem Prioritätenwechsel, gerade auch in der Finanzpolitik, zu veranlassen. Wie bei den jeweiligen Regierungsparteien üblich, sieht sich Rot-Grün natürlich veranlaßt, im Wahlkampfjahr der Gesellschaft keine schonungslose Bestandsaufnahme vorzulegen. Beim Blick auf die Familien ist stattdessen die rosarote Brille gefragt. Dabei "übersieht" sie zwangsläufig, daß:
Trotz dieser und anderer Fakten lässt die rot-grüne Regierung dennoch landauf, landab ihre "Familie Deutschland" in Anzeigen feiern. Damit bestärkt sie die Öffentlichkeit und die Wirtschaft weiter in dem Irrglauben, grundlegende Korrekturen und Einschnitte zugunsten der Nachwuchsgeneration seien immer noch nicht notwendig. - Eine Rechnung, mit der Parteien höchstwahrscheinlich immer noch die nächsten Wahlen gewinnen können, aber wir alle dabei die Zukunft verlieren werden.
Mehr Kinderbetreuung, statt mehr Geld für FamilienMehr Kinderbetreuung, statt mehr Geld für Familien - empfehlen Forscher tatsächlich Verfassungsbruch? Eltern brauchen beides, weil ihre Lebenskonzepte höchst unterschiedlich sind/Politik der alternativlosen Ganztagsbetreuung wäre familienfeindlich und widerspräche klar dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes In ersten Pressemeldungen ist der Tenor des Elften Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung bekannt geworden. Demnach empfehlen die Regierungsexperten einen "Systemwechsel bei den sozialen Leistungen." Statt auf mehr "individuelle finanzielle Transferleistungen" wie Kindergeld zu setzen, werde eine "Förderung der infrastrukturellen Angebote" empfohlen. Dies bedeute ein größeres Angebot an Betreuungsplätzen für Kleinkinder und mehr Ganztagsbetreuung. Eine derartige Empfehlung würde zwar in das Weltbild der rot-grünen Bundesregierung passen, entspräche ganz dem Willen der Sparkommissare in Bund und Ländern und fände den ungeteilten Beifall der Wirtschaft - aber diese Empfehlung würde fundamentale Elternrechte und damit den Auftrag des Grundgesetzes verletzen. Auch wenn die Wirtschaft über ihren (zum Großteil selbstverschuldeten) Fachkräftemangel lamentiert und die Haushälter (u.a. dank der "erfolgreichen" Steuerpolitik von Rot-Grün z.B. Steuer-Panne, DER SPIEGEL Nr. 4 - 21. Januar 2002 ) über leere Kassen klagen - es gilt hierzulande immer noch das Grundgesetz. »Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.« (Artikel 6 Absatz (3) GG) Was sich aus diesem Grundrecht ergibt, haben die Richter/innen des Bundesverfassungsgerichtes in ihrem "Kinderbetreuungsurteil" vom 19. Januar 1999 glasklar formuliert: "Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt (vgl. BVerfGE 87, 1 <38 f.>; 88, 203 <258 f.>). Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden. Der Staat muss auch Voraussetzungen schaffen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt, dass eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und dass die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden" (vgl. BVerfGE 88, 203 <260».- (BVG-"Kinderbetreuungsurteil", S. 28) Die Richter bekräftigen damit praktisch das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf "Wahlfreiheit bei der Art der Kinderbetreuung", die der Staat in ihren "tatsächlichen Voraussetzungen" zu ermöglichen habe. Was sich daraus ganz konkret ergibt, weiß jeder, der die Lage der Familien und die Bedürfnisse der Eltern und Kinder kennt: Eltern, die sich der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder persönlich widmen, dürfen dafür nicht länger mit Armut bestraft werden. Ihnen ist für diese Erziehungsleistung (= Beitrag zur Humanvermögensbildung, 5. Familienbericht der Bundesregierung) ein Auskommen in existenzsichernder Höhe (d.h. deutlich über der Sozialhilfe) incl. angemessener sozialrechtlicher Absicherung zu gewähren (Erziehungseinkommen); Über dieses Erziehungseinkommen müssen die Eltern frei verfügen, d.h. ob sie es für sich selbst verwenden oder zum Einkauf von qualifizierter Fremdbetreuung; Den quantitativen und vor allem qualitativen Ausbau von öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten, an deren Finanzierung sich die öffentliche Hand weiterhin beteiligen muss Das uneingeschränkte Recht der Eltern auf Ausbildung, Studium und Arbeit in (auch qualifizierter) Teilzeit; kombiniert mit einem Schutz vor familienfeindlichen Arbeitszeiten z.B. im Einzelhandel oder in der IT-Branche Rückkehr-, Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und andere berufliche Förderprogramme für Eltern, die zeitlich befristet Vollzeiterziehung geleistet haben. (Ähnlich wie bei Wehrdienstpflichtigen.) Die Vermittlung von Erziehungskompetenz und Erziehungswissen für Jungen und Mädchen bereits in den Schulen; Angebote der Familienberatung, -bildung und -unterstützung für Eltern. An dieser notwendigen und weitreichenden Reformpolitik führt in unserem freiheitlichen Gemeinwesen kein Weg vorbei. Quelle:
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